Umfassend abgesichert: Welche Versicherungen sind für Camper sinnvoll?

Die meisten österreichischen Camping-Fans sind pro Jahr mindestens zweimal oder sogar öfter mit ihrem Camper auf Tour. Ihre Campingurlaube verbringen sie dabei nicht nur gerne im eigenen Land, sondern auch in Kroatien, Frankreich, Italien oder den Benelux-Staaten. Der Campingurlaub in Europa dauert dabei oft sogar länger als drei Wochen.

Dies ist also eine recht lange Zeit, die Camper im Jahr in ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil verbringen. Aus diesem Grund sollte währenddessen der Versicherungsschutz keinesfalls vernachlässigt werden.

Doch welche Versicherungen sind für Camping-Liebhaber eigentlich wirklich sinnvoll und essenziell? Dieser Frage geht der folgende Artikel auf den Grund.

Die Reisekrankenversicherung

Die wichtigste Versicherung für alle Reisenden stellt die Reisekrankenversicherung dar. Dies gilt sowohl für Campingurlaube als auch für alle anderen Reisen ins Ausland.

Kommt es beispielsweise zu einem Unfall oder einer schweren Erkrankung während des Urlaubs, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus. Die meisten Reisekrankenversicherungen decken ebenfalls die Kosten für den medizinischen Rücktransport in das Heimatland ab, falls dieser nötig wird.

Camper, die mit ihrem Wohnmobil im Jahr mehrere Wochen oder vielleicht sogar Monate auf Tour sind, sollten sich im Vorfeld erkundigen, ob ein so langer Zeitraum von gewählten der Versicherung abgedeckt wird. In vielen Fällen ist dann gleich eine Jahres-Reisekrankenversicherung zu empfehlen. Diese gilt für eine beliebige Anzahl an Reisen ins Ausland. Die einzelnen Reisen können jeweils bis zu acht Wochen dauern.

Falls die Campingreise noch mehr Zeit in Anspruch nimmt, ist eine Auslandskrankenversicherung nötig. Diese kann auch für einen Zeitraum über ein Jahr abgeschlossen werden. Doch unabhängig davon, ob es sich um die Reisekrankenversicherung oder die Auslandskrankenversicherung handelt: Der Abschluss der Versicherung muss in jedem Fall vor der Ausreise durchgeführt werden.

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Die private Haftpflichtversicherung

Auch auf eine private Haftpflichtversicherung sollte kein Campingurlauber verzichten. Die Privathaftpflichtversicherung kann bei Schäden in Anspruch genommen werden, die durch das eigene Verhalten Dritten entstehen.

Besonders während des Aufenthalts auf Campingplätzen kann es schnell zu einem solchen Szenario kommen. Vielleicht wird das Vorzelt des Nachbarn durch ein Stolpern abgerissen, die Kinder zerstören mit ihrem Ball ein Fenster oder das Feuer des Grills greift auf das benachbarte Wohnmobil über.

In einem solchen Fall können schnell sehr hohe Kosten entstehen. Die Privathaftpflichtversicherung bietet vor diesen einen umfassenden Schutz.

Die Kfz-Versicherung

Natürlich benötigt jedes Fahrzeug, welches sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, eine Kfz-Versicherung. Dabei bilden auch Campingfahrzeuge keine Ausnahme, unabhängig davon, ob es sich um einen Wohnanhänger oder ein Wohnmobil handelt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die an dem Eigentum oder der Person eines Dritten verursacht werden. Die Teilkaskoversicherung kommt auch für einige Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dies gilt etwa für Schäden, die durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Tierbisse verursacht werden. An Wohnanhängern und Wohnmobilen kommt es besonders häufig zu Hagelschäden, da die Gefährte in der Regel ununterbrochen der Witterung ausgesetzt sind. Auf eine Teilkaskoversicherung sollte demnach kein Campingurlauber verzichten.

Diejenigen, die sich einen noch umfassenderen Schutz wünschen, sollten eine Vollkaskoversicherung abschließen. Von dieser werden auch Schäden übernommen, die am Fahrzeug selbst verursacht werden. Sie haftet zudem bei Vandalismusschäden an Wohnmobilen oder Wohnwagen sowie bei Fahrerflucht des Schadenverursachers.

Der Auslandsschutz

Im Hinblick auf Schäden am Wohnwagen oder Wohnmobil spielt jedoch auch der Auslandsschutz eine Rolle. Die eigene Versicherung fällt im Ausland ebenso wie im Heimatland aus.

Die ausländischen Verkehrsteilnehmer sind jedoch in der Regel wesentlich schlechter geschützt. So besteht die Gefahr, dass die Kosten von dem Schadenverursacher nicht erstattet werden, falls seine Versicherung eine zu geringe Deckungssumme aufweist oder vielleicht sogar gar keine Kfz-Versicherung vorhanden ist. Ist in einem solchen Fall jedoch ein Auslandsschutz vorhanden, wird der Schaden nach deutschem Versicherungsrecht abgewickelt.

Falls keine Mitgliedschaft in einem Automobilclub vorhanden ist, welcher einen welt- oder europaletten Pannenschutz bietet, kann zudem ein zusätzlicher Schutzbrief zu der Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Bei einem Unfall oder einer Panne können sich die Camper dann zu jeder Zeit auf Hilfe verlassen. Zudem übernimmt die Versicherung dann auch die Kosten für ungeplante Übernachtungen, den Rücktransport nach Hause oder ein Ersatzfahrzeug.

Im Übrigen liefert die Grüne Versicherungskarte Aufschluss darüber, für welche Reiseländer der jeweilige Versicherungsschutz gilt. In den meisten Fällen umfasst er sämtliche Länder Europas. Ist das geplante Urlaubsland nicht eingeschlossen, kann eine entsprechende Erweiterung der Versicherung vorgenommen werden.

Die Wohnanhängerversicherung

Alle Fahrzeuge, die bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden, müssen mindestens über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies gilt also auch für Wohnwagen.

Falls ein Haftpflichtschaden eintritt, wird − abhängig von der individuellen Situation − der Schaden teilweise über die Versicherung des Fahrzeuges abgewickelt, welches den Wohnwagen zieht. Für den übrigen Teil ist die Wohnwagenversicherung zuständig. Auch feststehende Wohnwagen benötigen eine Haftpflichtversicherung, sofern diese zugelassen sind.

Bei abgemeldeten Anhängern besteht jedoch keine Versicherungspflicht. Allerdings dürfen diese dann auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Die Dauercamper-Versicherung

Befindet sich der Wohnwagen oder das Wohnmobil in seinem Winterlager oder auf einem Campingplatz, können sein Inventar und sämtliches Zubehör durch eine spezielle Campingversicherung geschützt werden. Diese lässt sich mit der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung vergleichen, die dann für den Zweitwohnsitz im Camper gilt.

In einigen Fällen umfasst diese Versicherung auch eine Grundstückshaftpflichtversicherung. Sie kann jedoch nicht als Ersatz für die Kfz-Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung dienen.

Die Reisegepäckversicherung

Für den Schutz von Reisegepäck und persönlichen Gegenständen während des Campingurlaubs ist die Reisegepäckversicherung verantwortlich. Diese sichert Schäden ab, die durch Diebstahl, Explosion, Brand, Hagel, Sturm und bös- beziehungsweise mutwillige Handlungen Dritter entstehen. Versichert sind zudem Schäden am Gepäck, die durch einen Unfall des Wohnmobils oder des Wohnwagens verursacht werden.

Wichtig zu wissen ist, dass die herkömmliche Hausratversicherung das Gepäck während des Campingurlaubs nicht grundsätzlich schützt. Der Grund dafür ist, dass Zelte und Campingfahrzeuge nicht in die Kategorie der Gebäude fallen.

Dennoch sollten die Bedingungen der vorhandenen Hausratversicherung sorgfältig geprüft werden. In vielen Fällen schließt sie Diebstähle aus einem Kraftfahrzeug mit ein, auch wenn dabei häufig gewisse zeitliche Einschränkungen und bestimmte Schadensgrenzen gelten.

Es gibt außerdem einige Besonderheiten bei Campingurlauben zu beachten. So gilt der Schutz der Versicherung für Schäden am Gepäck oft nur, wenn das Campingfahrzeug oder das Zelt auf einem offiziellen Campingplatz steht. Falls die Übernachtung so auf einem Parkplatz stattfindet, besteht kein Versicherungsschutz. Zudem muss für ein Einspringen der Versicherung die Voraussetzung erfüllt werden, dass das Reisegepäck gut verschlossen und von außen nicht sichtbar im Anhänger, dem Fahrzeug oder dem Zelt aufbewahrt wird.

In der Nacht greift der Versicherungsschutz außerdem häufig nicht, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine nächtliche Unterbrechung der Fahrt, die nicht mehr als zwei Stunden in Anspruch nimmt.

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