Warntafel für Fahrradträger am Heck: In Italien und Spanien Pflicht

Der Campingurlaub im Wohnwagen oder Wohnmobil findet immer mehr Freunde. Die eigenen Fahrräder dabei zu haben sorgt unterwegs für zusätzliche Mobilität und sportlichen Ausgleich.

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Doch wohin mit den Rädern beim Transport? Nur wenige Wohnmobile bieten genügend Platz in der Heckgarage, also installieren viele Camper einen Fahrradträger am Heck des Fahrzeugs. Auch einige Besitzer von Wohnwagen entscheiden sich für diese Lösung, obwohl diese von Fachleuten nicht empfohlen wird. Durch den nach hinten verlagerten Schwerpunkt verschlechtert sich die Fahrstabilität des Gespanns. Besser sind hier Fahrradträger, die auf der Deichsel montiert werden.

Reisen mit dem Fahrradträger nach Italien oder Spanien. Was ist zu beachten?

Ob am Wohnwagen oder Wohnmobil montiert – zunächst gelten die allgemeinen Richtlinien wie sie in ganz Europa üblich sind. Dazu zählen:

  • Die Halterung sollte fachgerecht und stabil montiert sein.
  • Sie sollte über ein EU-konformes Prüfsiegel verfügen (TÜV-oder GS-Kennzeichen).
  • Sinnvoll ist eine Diebstahlsicherung sowohl für die Halterung selbst als auch für die Fahrräder.
  • Die zulässige Traglast der Halterung darf nicht überschritten werden.
  • Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert werden, benötigen eine EU-Betriebserlaubnis. Diese muss immer mitgeführt werden. Alternativ kann man den Träger nach einer  technischen Prüfung auch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
  • Sollte der Fahrradträger das Kennzeichen oder eine der Bremsleuchten verdecken, dann muss ein zusätzliches Kennzeichen bzw. eine zusätzliche Bremsbeleuchtung angebracht werden.
  • Die Fahrräder müssen gut verzurrt und gesichert werden. Es wird empfohlen, das unterwegs häufiger zu kontrollieren.

Welche zusätzlichen Vorschriften gelten gemeinsam in Italien und in Spanien?

In beiden Ländern ist bei vorhandenen Fahrradträgern die Verwendung von einer oder zwei Warntafeln zwingend vorgeschrieben. Diese müssen jeweils 50 x 50 cm messen und reflektieren gemäß der Reflexionsklasse RA2 (ehemals „Typ 2“). Das gilt auch für andere Installationen, die die offizielle Fahrzeuglänge überschreiten. Maßgeblich sind dabei die Fahrzeugpapiere. Eine Überschreitung der Fahrzeugbreite ist generell unzulässig.

Die Warnschilder müssen auch dann angebracht werden, wenn keine Fahrräder befestigt sind oder wenn die Halterung eingeklappt ist. Normalerweise genügt ein Schild. Falls die Ladung aber die gesamte Breite des Fahrzeugs einnimmt, so muss jeweils ein Schild am rechten und am linken Rand der Ladung angebracht werden. Dabei müssen die Schraffierungen so gedreht sein, dass sie wie ein umgedrehtes „V“ erscheinen, also von oben innen nach unten außen verlaufen.

Die bisher genannten Regeln gelten sowohl in Italien als auch in Spanien. Das klingt schon ziemlich kompliziert und bürokratisch. Bei den Details der jeweiligen Vorschriften wird es allerdings noch ein bisschen schwieriger.

Welche Unterschiede gibt es im italienischen und im spanischen Gesetz?

Da wäre zunächst einmal das Design der Warnschilder zu nennen: Die Italiener wollen vier weiße und fünf rote Streifen sehen, die Spanier hingegen bevorzugen drei weiße und drei rote Streifen und drumherum einen schwarzen Rand. Man benötigt also, der EU-Regulierungswut zum Trotz, für jedes Land die passenden Schilder. Denn nur diese sind zugelassen. In Italien regelt das der „Art. 164 Codice della Strada – OMOLOGAZIONE BICMA NR° 2606 DEL 13/05/13“, in Spanien ist es der „Art. 15, Abs. 3,6, Art.173, Anexo XI RGC“. Es gibt aber auch Schilder im Handel, die auf der einen Seite das spanische und auf der anderen das italienische Design tragen.

Ein weiterer Unterschied liegt im vorgeschriebenen Material: Spanien setzt auf Aluminium, Italien auf „Metallblech“, in der Regel Eisenblech. Was nicht mehr akzeptiert wird sind Kunststoffschilder. Besonders die Spanier kassieren in diesem Fall gerne „Multas“ (Strafzettel) von 94 € und mehr. In Italien wird das nicht ganz so streng gehandhabt, dort kann man mit Kunststoffschildern eventuell noch straflos durchkommen.

Welche Strafen werden fällig?

In südlichen Ländern liegt es oft im Ermessen der Beamten, ob und in welcher Höhe Bußgelder verhängt werden. Wird man in Italien ohne Warntafeln angetroffen, dann sind mindestens 80 € fällig. Spanische Polizisten, speziell die Guardia Civil, sind da rigoroser: Bußgelder zwischen 200 € und 338 € sind dort üblich. Sie können sogar dann gefordert werden, wenn der Fahrradhalter ohne Warnschilder am Zugfahrzeug eines Gespanns montiert ist, was verkehrstechnisch keinen Sinn macht. Die Schilder würden nämlich vom Wohnanhänger verdeckt werden.

Für alle Fälle gut vorbereitet

Um Ärger, Diskussionen und mögliche Geldstrafen zu vermeiden empfiehlt es sich, ein oder zwei (je nach Breite der Ladung) Aluminiumschilder mitzunehmen, die die Muster beider Länder auf beiden Seiten tragen. Die sollten dort auch konsequent benutzt werden, egal ob die Fahrräder montiert sind oder der Halter eingeklappt wurde. Und in Spanien bitte den Fahrradhelm nicht vergessen, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften radelt. Der ist dort vorgeschrieben. Dann steht einem entspanntem Urlaub nichts mehr im Wege.

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Ein Kommentar

  1. ist die warntafel auch erforderlich,wenn der Träger über eine elektrische Beleuchtung verfügt, welche ja hinter den Fahrrädern angebracht ist. Handelsüblicher Fahrradträger für E bike auf AHK!