Mit dem Anhänger in den Campingurlaub: (Fast) ein Kinderspiel

Es gibt vieles, was man aufgrund der aktuellen Corona-Situation nur sehr zurückhaltend planen kann. Dazu gehört zweifelsohne auch der nächste Sommerurlaub. Trotzdem darf man ja schon einmal träumen. Und es müssen ja auch nicht unbedingt ferne Länder sein. Campingurlaub ist voll im Trend. Und wer denkt, dafür bräuchte es unbedingt ein Wohnmobil, dem sei gesagt: Auf einen Anhänger passt viel mehr als ein Zelt. Aber auch für andere Arten des Verreisens ist er ideal, schließlich sind Sie flexibel und das Auto muss nicht mit Gepäck überfrachtet werden. Einige Dinge gibt es aber, die Sie für das Fahren mit Anhänger beachten müssen. So muss die Anhängerkupplung eingetragen sein und der gewöhnliche Kfz-Führerschein gilt nur bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze.

Viele Österreicher träumen davon, wieder unbeschwert verreisen zu können. Und das berühmte Licht am Ende des Tunnels ist ja auch zu sehen. Vermehrte Schnelltests und vor allem mehrere Impfstoffe lassen uns von einem baldigen Ende dieser Jahrhundert-Pandemie träumen. Auf welche Art und Weise es dann allerdings in den Urlaub geht, darüber gehen die Geschmäcker auseinander. Der eine freut sich auf den weißen Strand der Karibik, der andere auf den Städtetrip nach Barcelona. Und wieder andere lieben es, mit dem Auto zu verreisen. Am besten mit Anhänger, denn damit sind Sie maximal flexibel.

Anhängerkupplung korrekt eintragen lassen

Sie haben noch keine Anhängerkupplung? Kein Problem, es gibt ausreichend Auswahl und Fachhändler. Denken Sie aber auf jeden Fall daran, die Kupplung in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen, ansonsten wäre dies gesetzeswidrig. Gehen Sie hierzu auf die Kfz-Meldestelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Für die Eintragung brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • behördliches Antragsformular
  • Fahrzeugtypenschein (alternativ die Einzelgenehmigung)
  • Bescheinigung, dass die Anhängerkupplung fachgerecht installiert wurde (wird von der Werkstatt ausgestellt)
  • Informationen zur maximalen Stützlast der Anhängerkupplung
  • Angaben zum Eigengewicht der Kupplung

Ist dies alles erfolgt, kann es losgehen. Z. B. mit dem Beladen des Anhängers für die Fahrt in Richtung Mittelmeer oder wo auch immer es Sie hinzieht.

Der Schwerpunkt gehört über die Achse

Damit Sie sicher unterwegs sind, sollten Sie sich mit der korrekten Beladung eines Anhänger vertraut machen. Grundsätzlich gilt: Der schwerste Teil des Gepäcks (der Schwerpunkt) muss über der Achse liegen. Den Rest verteilen Sie möglichst gleichmäßig drumherum. Auch was die sonstige Beladung angeht, gibt es einiges zu beachten, v. a. beim Thema Überlänge, Überbreite und Kennzeichnungspflicht.

[su_youtube url=“https://www.youtube.com/watch?v=RwY61EVa9R4″ title=“Anhänger richtig beladen“]

Übrigens muss nicht nur die Beladung gekennzeichnet sein, auch auf dem Anhänger selbst müssen folgende wichtige Informationen auf einem Schild (meist herstellerseitig vorhanden) lesbar sein:

  • Gesamtgewicht
  • Nutzlast
  • Eigengewicht des Anhängers
  • Achslast

Für die Fahrt in den Urlaub und alltägliche Transportfahren genügt meist der Kfz-Führerschein

Die gute Nachricht ist, dass für die Fahrt in den Urlaub, aber auch gewöhnliche Transporte für das Haus oder den Garten zumeist der Standard-Führerschein, also die Lizenz zum Fahren eines Kfz, ausreicht. Entscheidend ist das Gesamtgewicht aus Anhänger und Gesamtgewicht.

Dieses darf die „magische Grenze“ von 750 kg nicht überschreiten. In diesem Fall bräuchten Sie einen speziellen Anhängerführerschein. Das gilt übrigens auch, wenn der Anhänger schwerer als die Zugmaschine ist. Wenn Sie kein allzu schweres Gepäck mitnehmen, dürfte dies bei einer Fahrt in den Urlaub eher nicht der Fall sein.

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